19. März 2008

BVGzumXtenMal

Ja ja, ich sollte mal wieder mehr über andere Themen schreiben, aber grad häufen sich die Entscheidungen so.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Die Richter folgten damit zum Teil einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern. Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.

Mehr, wie immer, bei Heise.

Archiv · Impressum · RSS
Copyright (c) Erik Scharwächter

Privacy ·